Nach dem Bericht: Fragen an Makler, Verkäufer und Hausverwaltung
Stand: 29. September 2026
Ein Standortbericht zeigt, wo Sie genauer hinsehen sollten. Die Antworten kennen oft die Menschen, die das Haus seit Jahren kennen. Die folgenden Fragen sind nach Themen geordnet. Stellen Sie die, zu denen Ihr Bericht etwas Auffälliges zeigt.
Fragen an Verkäufer oder Makler
Wasser
- War der Keller schon einmal nass, und wann zuletzt?
- Ist eine Rückstausicherung eingebaut, und wird sie gewartet?
- Besteht eine Versicherung gegen Elementarschäden, und gab es Schäden?
- Liegen Lichtschächte, Kellerfenster und der Eingang höher als die Straße?
Lärm
- Welche Fenster sind eingebaut, mit welcher Schallschutzklasse, und aus welchem Jahr?
- In welche Richtung liegen die Schlafräume?
- Wie ist die Geräuschkulisse am Abend und am Wochenende?
Hitze
- Wie warm werden die Räume im Sommer, besonders unter dem Dach?
- Gibt es außen liegenden Sonnenschutz, und lässt sich quer lüften?
Heizung und Energie
- Wo ist der Energieausweis? Verkäufer und Vermieter müssen ihn in der Regel spätestens bei der Besichtigung vorlegen.
- Wie hoch waren die Heizkosten der letzten Jahre?
- Wie alt ist die Heizung, und sind Sanierungen geplant oder nötig?
Umfeld
- Sind in der Nähe Bauvorhaben bekannt, etwa auf freien Flächen oder an der Straße?
Bei einer Eigentumswohnung: Fragen an die Hausverwaltung
- Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten Jahre und die Beschluss-Sammlung. Dort steht, was beschlossen wurde und was noch ansteht.
- Die Höhe der Erhaltungsrücklage und der Wirtschaftsplan.
- Beschlossene oder absehbare Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum, etwa am Dach, an der Fassade oder an der Heizung, und ob dafür eine Sonderumlage vorgesehen ist.
Beim Mieten: Fragen an den Vermieter
- Die letzte Betriebs- und Heizkostenabrechnung.
- Der Energieausweis.
- Welche Fenster eingebaut sind und wohin die Schlafräume liegen.
Fragen an Behörden
- Hochwasser: die Hochwassergefahrenkarte des Landes, im Kartenportal der jeweiligen Landesverwaltung.
- Festgesetztes Überschwemmungsgebiet: die untere Wasserbehörde. Sie sagt, was die Festsetzung für das Grundstück bedeutet.
- Starkregen: die Gemeinde. Viele Kommunen haben eigene Starkregengefahrenkarten.
- Bauvorhaben und Bebauungspläne: das Bauamt oder Stadtplanungsamt der Gemeinde.
- Lärm: der Lärmaktionsplan der Gemeinde, dort stehen geplante Maßnahmen.
- Schutzgebiete: die untere Naturschutzbehörde.
Antworten festhalten
Notieren Sie Antworten mit Datum und Namen, und lassen Sie sich wichtige Angaben schriftlich geben. Für Fragen zum Kaufvertrag ist der Notar Ihr Ansprechpartner. Wie Sie belegte Punkte im Gespräch über den Preis einsetzen, steht unter Die Lage im Preisgespräch. Was Sie vor der Besichtigung prüfen können, steht in der Checkliste für die Besichtigung.
Grenzen
Ein Standortbericht beschreibt die Umgebung einer Adresse und nicht das einzelne Haus. Er ist kein Gutachten und ersetzt weder die Besichtigung noch die Auskunft der Behörden.
Adresse prüfen
Der Wohnlagen-Check startet in Kürze. Wie ein vollständiger Bericht aussieht, zeigt der Beispiel-Vollreport.
Alle Angaben dienen der Information und sind kein Gutachten. Für verbindliche Entscheidungen sind die amtlichen Quellen maßgeblich. Mehr dazu unter Methodik & Grenzen der Daten.